CDU Ortsunion Albachten
#WIRINMÜNSTER

Verkehrskonzept Weseler Straße in Albachten

 
Verkehrskonzept Weseler Straße in Albachten
CDU - Antrag BV West
Rund 74.000 Fahrzeuge kommen täglich über die Achse BAB - Zubringer / B 51 nach Münster. Kommt es hier zu Störungen, wird die Weseler Str. zur Haupteinfallstrecke bzw. Hauptausfallstrecke nach Münster. Durch die Entwicklung des Baugebiets Albachten Ost wird sich die Aufgabe der Weseler Str. im Stadtteil Albachten erweitern, sie wird auch als innerstädtische Erschließungstraße für den Stadtteil Albachten eine gewichtige Rolle spielen.

Die Verwaltung wird gebeten, für den Abschnitt der Weseler Str. von der Kreuzung Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort bis zum Abzweig Sendener Stiege ein Verkehrskonzept vorzulegen, der die Bereiche angemessene Geschwindigkeit, Lärmbelastung der Wohngebiete, Bau von Kreisverkehren, Beleuchtung, Nebenanlagen wie Radwege und Fußgängerwege, ÖPNV, Bau einer Mobilitätsstation sowie die obligatorische Barrierefreiheit berücksichtigt und künftig eine möglichst sichere, zügige und zukunftsorientierte Mobilität gewährleistet.
In der Begründung wird ausgeführt, dass das Verkehrsbild der Weseler / Dülmener Str. in Albachten bisher durch die überörtlichen Verkehre stark geprägt wird. Durch die Entwicklung des Baugebiets Albachten Ost wird sich die Aufgabe der bisherigen Weseler Str. im Stadtteil Albachten erweitern. Um eine sichere Mobilität für alle zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten, ein Verkehrskonzept vorzulegen.

Der Bereich der Weseler Str. zwischen Albachten und Mecklenbeck weist nachstehende Kreuzungspunkte / Abzweige aus:

Kreuzung Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort
Abzweig Baugebiet Albachten Ost
Abzweig Meerhook
Abzweig Billermann / Schützenplatz / Kleingartenanlage
Abzweig Welsingheide
Abzweig Möselerhook
Abzweig Sendener Stiege

1. Geschwindigkeit
Bisher ist ab dem Ortsschild Albachten bis fast zur BAB-Brücke Tempo 100 km/h auf der Weseler Str. erlaubt.

Insbesondere 
  • der Lärmaspekt im kritischen Toleranzwert für die Wohnbebauung,
  • die Fragen der Sicherheit auf den Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger
  • die Sicherheit bei den sieben Kreuzungen / Abzweigen, speziell auch nach mehreren Unfällen am Abzweig Welsingheide und am Abzweig Sendener Stiege, über den künftig voraussichtlich rund ein Viertel der Verkehre aus dem Baugebiet geleitet werden,

sollten zu einer möglichst einheitlich gesenkten und angepassten Geschwindigkeit auf der Weseler Str. führen und somit die veränderten Rahmenbedingungen aufnehmen.

2. Verkehrslärm
Die an der Bebauung im Kreuzungsbereich der Weseler Straße mit der Osthofstraße/Oberort/Dülmener Str. prognostizierten Beurteilungspegel bewegen sich im Bereich der kritischen Toleranzwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts.

Der Straßenverkehrslärm der Weseler Str. stellt im Norden des Plangebietes Albachten Ost die hauptsächliche Lärmquelle dar. An den nächstgelegenen Immissionsorten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden im Nahbereich zur Weseler Straße maximale Beurteilungspegel 57 dB(A) tags bzw. 48 dB(A) nachts erreicht. Damit beträgt die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 bis zu 2 dB(A) tags und 3 dB(A) nachts. Grundlage der Berechnung war Tempo 70 km/h.

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Auswirkungen unterschiedliche Geschwindigkeiten auf der Weseler Str. (Tempo 70, Tempo 50) auf die Überschreitung der Grenzwerte und der schalltechnischen Orientierungswerte haben.

3. Einrichtung von Kreisverkehren
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und an welchen Stellen sich auf dem Abschnitt zwischen Albachten und Mecklenbeck durch den Bau von Kreisverkehren eine zügigere und sichere Verkehrsführung durch den Bau von Kreisverkehren ergibt.

Nach den Feststellungen im B-Plan muss die Kreuzung Weseler Str. / Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort nach den bisherigen Plänen optimiert und ausgebaut werden. Die Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer sind zu schmal. Es sind Unfälle zu vermelden.

Die Haupterschließung des geplanten Baugebiets Albachten-Ost erfolgt über die Weseler Straße östlich des vorhandenen Sportplatzes des SV Concordia Albachten. Nach dem B-Plan ist geplant, den Knotenpunkt zu signalisieren.

Am Abzweig Sendener Stiege kommt es stadtauswärts fahrend häufig zu nicht gewolltem Abbiegeverkehr in die Sendener Stiege mit hohem Unfallpotential. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich durch die Erhöhung der Verkehrszahlen aus dem Baugebiet heraus, sich diese Abbiegevorgänge in das Baugebiet hinein ebenfalls erhöhen werden.

4. Lichtkonzept Weseler Str.
Die Verwaltung stellt das Lichtkonzept der Weseler Str. zwischen der Kreuzung Weseler Straße / Dülmener Str. / Osthofstraße / Oberort bis zur Sendener Stiege dar.
Art und Intensität der Straßenbeleuchtung sollte der Vielfalt der Aufgabe angepasst sein.

5. Nebenanlagen
Radwegebeziehung zur Innenstadt
Fußgängerweg entlang der Weseler Str.


Der bisherige Radweg vom Stadtteil Albachten zur Innenstadt Münster verläuft einseitig entlang der Weseler Straße. Es handelt sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit Begegnungsverkehr mit einer Breite bis zu 3,00 m. Der überwiegende Teil des eigentlichen Radweges liegt jedoch unter diesem Maß. Eine Sicherung des Radweges gegenüber der Weseler Str. ist nicht vorhanden. Der Fußgänger- / Radweg ist nicht beleuchtet.

Aus Sicht der CDU bedarf der gemeinsame Fuß- und Radwege entlang der Weseler Str.
  • zur Verknüpfung des Plangebietes Albachten-Ost mit dem bestehenden Ortsteil
  • zur Verknüpfung des Ortsteils Albachten mit der Veloroute Richtung Münster
  • an der Sendener Stiege
  • zur Erreichbarkeit des künftigen Festplatzes und der Kleingartenanlage
der Optimierung.

Nach Vorstellungen der CDU sind dies:
  • eine durchgehende, komfortable, sichere Breite des eigentlichen Radweges (wie bei den Velorouten).
  • Ausbesserung des Weges, da trotz Sanierung des Weges vor einiger Zeit der Weg viele kleine Mängel in Form von Rillen, Schlaglöchern und Absenkungen zur Böschung vorweist.
  • Schaffung einer angemessenen Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer.
  • Erhöhung der Kehrdienste, da saisonal stark belaubt.

6. ÖPNV Linie 15
Die Linie 15 weist östlich von Albachten die drei Haltestellen Sendener Stiege, Meerhook und Albachten Kirche aus.

Im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet Albachten Ost soll die Haltestelle Meerhook lageoptimiert und neu gebaut werden. Für diese Haltestelle sollte aus Sicht der CDU von Anfang an ein barrierefreier Ausbau erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, die Notwendigkeit dieser Maßnahme in ihrer Priorität entsprechend zu bewerten. Ein vorläufiger Ausbau, der dann später erneut endgültig umgebaut werden muss, erscheint nicht wirtschaftlich.

Die Verwaltung stellt darüber hinaus dar, ob und wann eine Optimierung (Fahrradständer, Fahrgastinformationen, Bänke etc.) der beiden weiteren Haltestellen erfolgt.

7. Mobilitätsstation
Mit dem Bau einer Mobilitätsstation (Park & Ride und Bike & Ride) könnte eine attraktive und nachhaltige Umsteigemöglichkeit vom Individualverkehr auf den ÖPNV ermöglicht werden.
Die Verwaltung prüft und macht Vorschläge für den Bau einer solchen Anlage mit dem Ziel der Realisierung neuer Mobilitätsangebote, um den individuellen Autoverkehr in die Innenstadt zu verringern und den ÖPNV zu stärken.
 
Verkehrskonzept Weseler Straße in Albachten
CDU - Antrag BV West
Rund 74.000 Fahrzeuge kommen täglich über die Achse BAB - Zubringer / B 51 nach Münster. Kommt es hier zu Störungen, wird die Weseler Str. zur Haupteinfallstrecke bzw. Hauptausfallstrecke nach Münster. Durch die Entwicklung des Baugebiets Albachten Ost wird sich die Aufgabe der Weseler Str. im Stadtteil Albachten erweitern, sie wird auch als innerstädtische Erschließungstraße für den Stadtteil Albachten eine gewichtige Rolle spielen.

Die Verwaltung wird gebeten, für den Abschnitt der Weseler Str. von der Kreuzung Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort bis zum Abzweig Sendener Stiege ein Verkehrskonzept vorzulegen, der die Bereiche angemessene Geschwindigkeit, Lärmbelastung der Wohngebiete, Bau von Kreisverkehren, Beleuchtung, Nebenanlagen wie Radwege und Fußgängerwege, ÖPNV, Bau einer Mobilitätsstation sowie die obligatorische Barrierefreiheit berücksichtigt und künftig eine möglichst sichere, zügige und zukunftsorientierte Mobilität gewährleistet.
In der Begründung wird ausgeführt, dass das Verkehrsbild der Weseler / Dülmener Str. in Albachten bisher durch die überörtlichen Verkehre stark geprägt wird. Durch die Entwicklung des Baugebiets Albachten Ost wird sich die Aufgabe der bisherigen Weseler Str. im Stadtteil Albachten erweitern. Um eine sichere Mobilität für alle zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten, ein Verkehrskonzept vorzulegen.

Der Bereich der Weseler Str. zwischen Albachten und Mecklenbeck weist nachstehende Kreuzungspunkte / Abzweige aus:

Kreuzung Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort
Abzweig Baugebiet Albachten Ost
Abzweig Meerhook
Abzweig Billermann / Schützenplatz / Kleingartenanlage
Abzweig Welsingheide
Abzweig Möselerhook
Abzweig Sendener Stiege

1. Geschwindigkeit
Bisher ist ab dem Ortsschild Albachten bis fast zur BAB-Brücke Tempo 100 km/h auf der Weseler Str. erlaubt.

Insbesondere 
  • der Lärmaspekt im kritischen Toleranzwert für die Wohnbebauung,
  • die Fragen der Sicherheit auf den Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger
  • die Sicherheit bei den sieben Kreuzungen / Abzweigen, speziell auch nach mehreren Unfällen am Abzweig Welsingheide und am Abzweig Sendener Stiege, über den künftig voraussichtlich rund ein Viertel der Verkehre aus dem Baugebiet geleitet werden,

sollten zu einer möglichst einheitlich gesenkten und angepassten Geschwindigkeit auf der Weseler Str. führen und somit die veränderten Rahmenbedingungen aufnehmen.

2. Verkehrslärm
Die an der Bebauung im Kreuzungsbereich der Weseler Straße mit der Osthofstraße/Oberort/Dülmener Str. prognostizierten Beurteilungspegel bewegen sich im Bereich der kritischen Toleranzwerte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts.

Der Straßenverkehrslärm der Weseler Str. stellt im Norden des Plangebietes Albachten Ost die hauptsächliche Lärmquelle dar. An den nächstgelegenen Immissionsorten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden im Nahbereich zur Weseler Straße maximale Beurteilungspegel 57 dB(A) tags bzw. 48 dB(A) nachts erreicht. Damit beträgt die Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 bis zu 2 dB(A) tags und 3 dB(A) nachts. Grundlage der Berechnung war Tempo 70 km/h.

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Auswirkungen unterschiedliche Geschwindigkeiten auf der Weseler Str. (Tempo 70, Tempo 50) auf die Überschreitung der Grenzwerte und der schalltechnischen Orientierungswerte haben.

3. Einrichtung von Kreisverkehren
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und an welchen Stellen sich auf dem Abschnitt zwischen Albachten und Mecklenbeck durch den Bau von Kreisverkehren eine zügigere und sichere Verkehrsführung durch den Bau von Kreisverkehren ergibt.

Nach den Feststellungen im B-Plan muss die Kreuzung Weseler Str. / Dülmener Str. / Osthofstr. / Oberort nach den bisherigen Plänen optimiert und ausgebaut werden. Die Nebenanlagen für Fußgänger und Radfahrer sind zu schmal. Es sind Unfälle zu vermelden.

Die Haupterschließung des geplanten Baugebiets Albachten-Ost erfolgt über die Weseler Straße östlich des vorhandenen Sportplatzes des SV Concordia Albachten. Nach dem B-Plan ist geplant, den Knotenpunkt zu signalisieren.

Am Abzweig Sendener Stiege kommt es stadtauswärts fahrend häufig zu nicht gewolltem Abbiegeverkehr in die Sendener Stiege mit hohem Unfallpotential. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass sich durch die Erhöhung der Verkehrszahlen aus dem Baugebiet heraus, sich diese Abbiegevorgänge in das Baugebiet hinein ebenfalls erhöhen werden.

4. Lichtkonzept Weseler Str.
Die Verwaltung stellt das Lichtkonzept der Weseler Str. zwischen der Kreuzung Weseler Straße / Dülmener Str. / Osthofstraße / Oberort bis zur Sendener Stiege dar.
Art und Intensität der Straßenbeleuchtung sollte der Vielfalt der Aufgabe angepasst sein.

5. Nebenanlagen
Radwegebeziehung zur Innenstadt
Fußgängerweg entlang der Weseler Str.


Der bisherige Radweg vom Stadtteil Albachten zur Innenstadt Münster verläuft einseitig entlang der Weseler Straße. Es handelt sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit Begegnungsverkehr mit einer Breite bis zu 3,00 m. Der überwiegende Teil des eigentlichen Radweges liegt jedoch unter diesem Maß. Eine Sicherung des Radweges gegenüber der Weseler Str. ist nicht vorhanden. Der Fußgänger- / Radweg ist nicht beleuchtet.

Aus Sicht der CDU bedarf der gemeinsame Fuß- und Radwege entlang der Weseler Str.
  • zur Verknüpfung des Plangebietes Albachten-Ost mit dem bestehenden Ortsteil
  • zur Verknüpfung des Ortsteils Albachten mit der Veloroute Richtung Münster
  • an der Sendener Stiege
  • zur Erreichbarkeit des künftigen Festplatzes und der Kleingartenanlage
der Optimierung.

Nach Vorstellungen der CDU sind dies:
  • eine durchgehende, komfortable, sichere Breite des eigentlichen Radweges (wie bei den Velorouten).
  • Ausbesserung des Weges, da trotz Sanierung des Weges vor einiger Zeit der Weg viele kleine Mängel in Form von Rillen, Schlaglöchern und Absenkungen zur Böschung vorweist.
  • Schaffung einer angemessenen Beleuchtung für Fußgänger und Radfahrer.
  • Erhöhung der Kehrdienste, da saisonal stark belaubt.

6. ÖPNV Linie 15
Die Linie 15 weist östlich von Albachten die drei Haltestellen Sendener Stiege, Meerhook und Albachten Kirche aus.

Im Bereich der Zufahrt zum Baugebiet Albachten Ost soll die Haltestelle Meerhook lageoptimiert und neu gebaut werden. Für diese Haltestelle sollte aus Sicht der CDU von Anfang an ein barrierefreier Ausbau erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, die Notwendigkeit dieser Maßnahme in ihrer Priorität entsprechend zu bewerten. Ein vorläufiger Ausbau, der dann später erneut endgültig umgebaut werden muss, erscheint nicht wirtschaftlich.

Die Verwaltung stellt darüber hinaus dar, ob und wann eine Optimierung (Fahrradständer, Fahrgastinformationen, Bänke etc.) der beiden weiteren Haltestellen erfolgt.

7. Mobilitätsstation
Mit dem Bau einer Mobilitätsstation (Park & Ride und Bike & Ride) könnte eine attraktive und nachhaltige Umsteigemöglichkeit vom Individualverkehr auf den ÖPNV ermöglicht werden.
Die Verwaltung prüft und macht Vorschläge für den Bau einer solchen Anlage mit dem Ziel der Realisierung neuer Mobilitätsangebote, um den individuellen Autoverkehr in die Innenstadt zu verringern und den ÖPNV zu stärken.